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   OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98   

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OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98 (https://dejure.org/1998,14068)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.12.1998 - 11 M 5561/98 (https://dejure.org/1998,14068)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 11 M 5561/98 (https://dejure.org/1998,14068)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 3 B 61/98
  • OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98
    Sie gewährt dem Ausländer gerade kein Aufenthaltsrecht, sondern kann die Vollstreckung der Ausreisepflicht lediglich vorübergehend hindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, InfAuslR 1998, 12; Hailbronner, AuslR, § 55 AuslG Rdnr. 1 f; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländerrecht, 1991, S. 94; Beschl. d. Sen. v. 1.12.1998 - 11 M 4857/98 -).
  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 223.94

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98
    Auch sonst besteht im Hinblick auf die Heiratsabsicht kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, da in jedem Fall Voraussetzung ist, dass eine Eheschließung unmittelbar bevorstehen muß (vgl. ebenso BVerwG, Beschl. v. 4.7.1995, InfAuslR 1995, 403; Urt. d. Sen. v. 19.7.1994 - 11 L 1092/94 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 11 M 4857/98

    § 53 IV AuslG, Art. 8 EMRK: zielstaatsbezogen;; Aufenthalt, rechtmäßiger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98
    Sie gewährt dem Ausländer gerade kein Aufenthaltsrecht, sondern kann die Vollstreckung der Ausreisepflicht lediglich vorübergehend hindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, InfAuslR 1998, 12; Hailbronner, AuslR, § 55 AuslG Rdnr. 1 f; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländerrecht, 1991, S. 94; Beschl. d. Sen. v. 1.12.1998 - 11 M 4857/98 -).
  • VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika

    Eine Eheschließung steht nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. November 2006 - 7 ME 176/06 - Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 11 M 5561/98 - ) und der gefestigten Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Februar 2007, - 11 B 286/07 -) erst dann unmittelbar bevor, wenn sämtliche für die Eheschließung erforderlichen Urkunden vorgelegt worden sind und ein Termin zur Eheschließung bestimmt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.1999 - 11 M 1826/99

    Reichweite des ausländerrechtlichen Schutzes einer eheähnlichen Gemeinschaft im

    Von daher ist es nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang entscheidend darauf abgestellt hat, der Absicht zur Eheschließung sei erst dann ein beachtliches Gewicht beizumessen, wenn nachgewiesen werde, dass die Eheschließung unmittelbar bevorstehe (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 4.7.1995, InfAuslR 1995, 403; Hailbronner, Ausländerrecht, § 17 AuslG Rdnr. 34; Senatsbeschl. v. 22.12.1998 - 11 M 5561/98 -).
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